AGB
Der Entleiher des Fahrzeugs ist verpflichtet das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln, den Zustand des Motors zu prüfen und bei längerer Entleihzeit den Zustand des Kühlmittels, Ölzustand und den Reifendruck zu überprüfen.
Der Fahrer muss 23 Jahre alt sein und 3 Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Wird dem entliehenen Fahrzeug falscher Kraftstoff zugeführt, zahlt der Entleiher den Betrag der Reparatur. Bußgelder aufgrund von Ordnungswidrigkeiten sind vom Entleiher zu bezahlen.
Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag.
Der Mietwagen darf nicht zweckentfremdet verwendet werden, z.B.:
zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gegenständen, zum Abschleppen oder Ziehen anderer Fahrzeuge, zum Transport schwerer Gegenstände oberhalb der Ladegrenze, zum Transport entzündlicher verunreinigter oder geruchsintensiver Stoffe oder Materialien, für Handlungen mit denen gegen geltende Zollvorschriften, Verkehrsregeln oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird, für Autorennen, zur Vermietung an Dritte.
Bei Zuwiderhandlungen haftet der Entleiher oder berechtigte Fahrer für Folgen, die sich aus der Zuwiderhandlung ergeben.
Aufgrund versicherungsrechtlicher Bestimmungen darf das entliehene Fahrzeug die Insel nicht verlassen.
Die Deckung von Schadensfällen durch die Versicherung erfolgt nur bei vertraglich vereinbartem Gebrauch des entliehenen Fahrzeugs.
In folgenden Fällen lehnt die Versicherung beispielsweise die Regulierung von Schäden ab:
Führen des Mietfahrzeugs durch den Entleiher oder berechtigten Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Rauschmitteln oder Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs, oder Teile des Fahrzeugs durch den Entleiher berechtigten Fahrer oder Insassen. Führen des Mietwagens durch eine nicht im Mietvertrag aufgeführte Person.
Die Regulierung von Schäden an Reifen oder Unterboden sofern diese aufgrund fahrlässiger bzw. grob fahrlässiger Handlungen entstanden sind, z.B. durch Befahren nicht befestigter Straßen.
Bei einem Unfall muss der Mieter mit dem Wagen an der Unfallstelle bleiben, die Polizei herbeirufen und die Autovermietung Informieren.
Ohne einen Unfallbericht der Polizei ist der Entleiher verantwortlich für den Betrag der Reparatur Haftpflichtversicherung: Der Entleiher ist mit einer Deckungssumme von 1.000.000 € für Sachschäden versichert.
Diebstahl und Brandversicherung ohne Zusatzgebühren Unfallversicherung für Fahrzeuginsassen (mit Ausnahme des Fahrers) mit einer Deckungssumme von 1.000.000 € pro Person Glasversicherung ohne Zusatzgebühren Pannendienst in ganz Kreta.